Sachverständige
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von der Handwerkskammer betreut. Ihre besondere Sachkunde und Qualifikation wird dadurch sichergestellt, dass vor Aufnahme der Tätigkeit ein Schulungs- und Auswahlverfahren absolviert wird, in dem die Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung hinterfragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen. Deshalb empfiehlt sich vor Aufnahme des Bewerbungsverfahrens der Kontakt mit der Handwerkskammer. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er:
- grundsätzlich in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Arnsberg eingetragen ist
oder
zwar zur Zeit nicht eingetragen ist, aber in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre in einem Handwerksbetrieb des Gewerkes, für das er öffentlich bestellt werden will, praktisch tätig gewesen ist - mindestens 3 Jahre lang als selbstständiger Betriebsinhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Betriebsleiter oder Geschäftsführer eingetragen ist/war,
- das 30. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
- besonders sachkundig ist (überdurchschnittliche fachliche Eignung),
- über die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, verfügt,
- die persönliche Eignung besitzt,
- über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt,
- zeitlich unabhängig ist,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
- die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet.
Zum Nachweis seiner Qualifikation hat der Bewerber zum einen an rechtlichen Fachseminaren teilzunehmen, die mit einer schriftlichen Überprüfung abschließen. Sie werden von der staatlich anerkannten Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld angeboten. Zum anderen erfolgt eine Fachkundeüberprüfung beim entsprechenden Fachverband.
Nach der Bestellung und Vereidigung haben die Sachverständigen des Handwerks die Aufgabe, Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu erstatten. Sie handeln hierbei unparteiisch, weisungsfrei und unabhängig. Häufig werden sie im Vorfeld eines Rechtsstreits als Privatgutachter herangezogen, um Konflikte, wenn möglich, bereits außergerichtlich zu entscheiden. Oder sie werden im Auftrag der Gerichte tätig und tragen mit ihren Feststellungen häufig entscheidend zur Urteilsfindung bei.
Hier haben Sie die Möglichkeit, direkt nach einem / einer Sachverständigen zu suchen:
Ansprechpartner/in

Iris Krüger
Telefon: 02931 877-127
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail


