Gebäudeenergieberater/in (HWK)
Energiefresser oder Energiesparer? Diese Klassifizierung bringt den energetischen Zustand einer Immobilie auf den Punkt. Ein Zustand, der durch den Energieausweis bescheinigt wird. Dieses Urteil ist nicht nur für Käufer, Verkäufer und Mieter von Bedeutung, sondern auch für Handwerker. Hier hat sich ein neuer Markt eröffnet mit Kunden, die auf fachkundige Beratung und effektive Sanierungsvorschläge setzen.
80 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland sind über 30 Jahre alt. Wurden diese Gebäude bislang nicht oder nur unzureichend saniert, lässt sich unter ihnen eine große Zahl Energiefresser finden – und das bei steigenden Energiekosten. Den Primärenergieverbrauch zu senken, ist auch das Ziel der Bundesregierung. Daher schreibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, dass Inhaber von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen, wenn neu vermietet oder verkauft wird. Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden, benötigen den Energiepass ab Januar 2009.
Der Gebäudeenergieberater ist der Spezialist, der das Gebäude unter die Lupe nimmt und einen entsprechenden Ausweis ausstellt. Liegt es an der unzureichenden Dämmung des Dachstuhls oder der Fassade? Sind die Fenster der Schwachpunkt oder die Dacheindeckung? Lohnt sich die Umrüstung auf erneuerbare Energien? Anhand der festgestellten Verbrauchswerte und der Analyse der Bausubstanz schlägt der Gebäudeenergieberater eine passgenaue Modernisierung vor.
Diese Fortbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss können Meisterinnen und Meister der Bau- und Ausbauhandwerke und bestimmter anderer, baunaher Handwerke absolvieren. Hier die Liste der zugelassenen Handwerke, zuletzt erweitert durch einen Beschluss des Bundesrates vom 8. Juni 2007:
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Glaser
- Installateure und Heizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Steinmetze und Steinbildhauer
- Stuckateure
- Tischler
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zimmerer
Die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater umfasst 200 Unterrichtsstunden, davon sind 80 Stunden Praxis. Sie wird in Vollzeit oder Teilzeit am Wochenende angeboten. Die Lehrgangsinhalte sind im Rahmenlehrplan festgelegt. Die Prüfung wird nach einer besonderen Fortbildungsprüfungsordnung abgelegt. Lehrgangstermine finden Sie in der Lehrgangsdatenbank.
Absolventen:
Hier finden Sie eine Liste mit qualifizierten Gebäudeenergieberatern, die ihre Prüfung bei der Handwerkskammer Südwestfalen abgelegt haben und Energieausweise ausstellen dürfen.
Ansprechpartner:
Markus Kramer , Telefon 02931 877-323 (für inhaltliche Fragen)
Kundenzentrum, Telefon 02931 877-333 (für organisatorische Fragen)



