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Sachkundige zur Dichtheitsprüfung

Geborstene Stellen, eingewachsene Wurzeln – unterirdische Abwasserkanäle nehmen mit den Jahren Schaden. Was aus diesen undichten Stellen sickert, verunreinigt Erdreich und Grundwasser. Deshalb fordert das Landeswassergesetz NRW, dass neu errichtete wie auch bereits bestehende Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit hin zu überprüfen sind. Gemäß § 61a haben Eigentümer bebauter Grundstücke dazu bis zum 31. Dezember 2015 Zeit.
Für Fachbetriebe sind Dichtheitsprüfungen somit ein interessantes Geschäftsfeld. Insbesondere Straßenbauer, Maurer und Betonbauer sowie Installateure und Heizungsbauer, dazu aus den handwerksähnlichen Gewerben die Rohr- und Kanalreiniger, können die Leistung anbieten. Die Voraussetzung ist ein personengebundener Sachkundenachweis. Die Einzelheiten regelt ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 31. März 2009.

Das wird für einen Sachkundenachweis benötigt:
Mindestens ein geeigneter Mitarbeiter muss bei einem geeigneten Träger eine Schulung absolviert und die Prüfung bestanden haben. Die Inhalte der Schulung reichen von den gesetzlichen Grundlagen über die Technik des Kanalbaus bis zur Handhabung der Arbeitsgeräte und zur Datenauswertung. Die Prüfung erfolgt in Theorie und Praxis.
– Der Mitarbeiter benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung.
– Der Schulungsträger muss auf der Liste der „Schulungsträger für die Erlangung der Sachkunde zur Dichtheitsprüfung“ des MUNLV geführt sein.
– Der Betrieb muss über die nötigen Arbeitsmittel verfügen. Das prüft der Schulungsanbieter bei der Anmeldung.
Wichtig: Betriebsinhaber sollten keinen Schulungsvertrag unterzeichnen, ehe feststeht, dass der ausgewählte Mitarbeiter und der Schulungsträger die Voraussetzungen erfüllen.

Mitgliedsbetriebe beantragen den Sachkundenachweis bei der Handwerkskammer Südwestfalen. Neben dem Antrag benötigen sie die Unterlagen zur erfolgreich abgelegten Schulung und Prüfung, den Nachweis der Berufsqualifikation des Mitarbeiters und einen fachlichen Lebenslauf, aus dem die Dauer der Berufstätigkeit hervorgeht. Auch der Nachweis, dass dem Betrieb die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, muss vorliegen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Handwerkskammer den Sachkundenachweis und leitet den Namen des Sachkundigen sowie Angaben zum Betrieb an das MUNLV weiter. Dort werden sie in die „Liste der Sachkundigen für die Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse“, eine landesweite Datenbank, eingetragen.

Weitere Informationen sind hier auf der Homepage des MUNLV zu finden.


Ansprechpartnerin

Dagmar Stümpel-Müller
Assessorin
Telefon: 02931/ 877-125
Telefax: 02931/ 877-160

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