Reparaturauftrag an Stadtwerke?

Stromausfall im Haus – zur Reparatur kommt ein Installateur von den Stadtwerken? Bisher undenkbar, doch das kann sich nach einem Gesetzentwurf der neuen NRW-Landesregierung ändern. Denn Gemeinden, und ganz besonders kommunale Energieversorger, sollen sich künftig wirtschaftlich stärker betätigen können. „Das gefährdet die Handwerksunternehmen vor Ort“, sagt Kammerpräsident Willy Hesse.
In den kommenden Wochen beraten die Fachausschüsse des NRW-Landtags einen Gesetzentwurf, der für das Handwerk erheblichen Zündstoff birgt: Die Reform der Gemeindeordnung. Eine Novellierung hat die rot-grüne Regierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Den Entwurf legte sie noch vor der Sommerpause vor.
Bisher übernehmen Kommunen laut § 107 und § 108 der NRW-Gemeindeordnung öffentliche Aufgaben wie Nahverkehr, Abfallwirtschaft und Energieversorgung. Sie dürfen nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn ein „dringender öffentlicher Zweck“ besteht und andere Unternehmen die Leistungen nicht „ebenso gut und wirtschaftlich“ anbieten können.
Diese Regelungen schwächt der Gesetzentwurf deutlich ab. Nach § 107 sollen Kommunen künftig auch auf Geschäftsfeldern privater Anbieter aktiv werden dürfen. Kleiner Lichtblick: Wenn Gemeinden neue Unternehmen gründen oder sich an bestehenden beteiligen wollen, ist den Handwerksorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
„Das Gesetzesvorhaben führt zu einer Wettbewerbsverzerrung“, betont Willy Hesse. „Kommunale Unternehmen haben die Möglichkeit querzufinanzieren, Gewinne und Verluste zu verrechnen. Das können die kleinen und mittleren Handwerksunternehmen nicht.“
Besondere Freiheiten erhalten laut Gesetzentwurf die kommunalen Energieversorger. Sie sollen künftig Dienstleistungen rund um die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung anbieten dürfen. Dem Handwerk wird nicht einmal das Recht auf Stellungnahme eingeräumt. „Damit sind Eingriffen in die Geschäftsfelder der Elektroinstallateure und der Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe Tür und Tor geöffnet“, so Hesse.
„Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass die Kommunalwirtschaft in Marktsegmente des Handwerks vordringt“, unterstreicht Meinolf Niemand, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Südwestfalen. „Das stellt einen Eingriff in den Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft dar. Aus diesen Gründen lehnt das südwestfälische Handwerk die geplante Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts in NRW ab.“
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