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Grundsätzliches zu öffentlichen Ausschreibungen

Allein in Deutschland vergeben Bund, Länder und Gemeinden Aufträge in Höhe von rund 250 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Aufträge müssen öffentlich ausgeschrieben werden – was das bedeutet und was Sie beachten sollten, wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen möchten, erfahren Sie hier.
 

Nationale und europaweite Ausschreibungen

Ob eine Leistung national oder europaweit auszuschreiben ist, hängt vom geschätzten Auftragswert ab, da die europäischen Vorschriften erst ab einem bestimmten Auftragswert zum tragen kommen. Diese sog. Schwellenwerte liegen für Lieferungen und Dienstleistungen in der Regel bei 200.000 Euro, bei Bauaufträgen bei 5 Millionen Euro.
 

Die Vergabearten

Grundsätzlich sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ihre Aufträge im Wege der Öffentlichen Ausschreibung (für nationale Verfahren) bzw. des Offenen Verfahrens (für europäische Ausschreibungen) zu vergeben, d. h. einer unbegrenzten Anzahl von Unternehmen wird bekannt gegeben, dass ein bestimmter Auftrag zu vergeben ist. Aus möglichst vielen Angeboten ermittelt der Auftraggeber dann das wirtschaftlich günstigste.

Nur in Ausnahmefällen lässt der Gesetzgeber hiervon abweichende Verfahren zu: die beschränkte Ausschreibung (national) bzw. das nicht offene Verfahren (europaweit) und die freihändige Vergabe (national) bzw. das Verhandlungsverfahren (europaweit).
 

Ablauf einer Öffentlichen Ausschreibung / eines Offenen Verfahrens

  • Zunächst erfolgt die Bekanntmachung des Auftrages.
  • Nach Eingang Ihres Teilnehmerantrages werden Ihnen die sog. Vergabeunterlagen zugesandt, die die Bewerbungsunterlagen, Vertragsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung des Auftrages beinhalten.
  • Auf Grundlage dieser Unterlagen müssen Sie innerhalb einer festgelegten Frist Ihr Angebot einreichen.
  • Das Angebot muss eine Reihe formaler Anforderungen erfüllen. So müssen Sie die Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschreiben. Sie dürfen die Verdingungsunterlagen nicht verändern und müssen schriftlich belegen, dass Sie über die ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, um den Auftrag zu erfüllen. Schließlich müssen Sie den Submissionstermin unbedingt einhalten, verspätet eingegangene Angebote werden nicht gewertet.
  • Nach Ablauf der Frist erfolgt die Angebotseröffnung und die Prüfung und Wertung der Angebote.
  • Zunächst werden die Angebote auf formale Richtigkeit überprüft; fehlerhafte Angebote werden ausgeschlossen.
  • Aus den übrig geblieben Angeboten wird die Eignung der Bieter anhand der eingereichten Nachweise überprüft.
  • Schließlich erhält aus den geeigneten Bewerbern derjenige den Zuschlag, der das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreitet hat.

 

Rechtsgrundlagen

Das Vergabewesen unterliegt engen gesetzlichen Regelungen. Zu nennen sind insbesondere:

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • Verdingungsordnungen VOL/A (für Leistungen) und VOB/A (für Bauleistungen)
  • Bundes-, Landes- und Gemeindehaushaltsordnungen für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte

 
Alle relevanten Vergabe-Vorschriften stehen zum Download auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.
 

Wo Sie öffentliche Ausschreibungen finden

In Tageszeitungen und Fachzeitschriften finden sich aus Kostengründen häufig nur kurze Hinweise auf die Aufträge. Die vollständige Bekanntmachung erfolgt dann in den amtlichen Veröffentlichungsblättern. EU-Ausschreibungen werden im Supplement zum Amtsblatt der EU; Ausschreibungen des Bundes im Bundesausschreibungsblatt veröffentlicht.

Auch das Internet spielt eine immer größere Rolle im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens. Die Auftraggeber veröffentlichen ihre Angebote nicht mehr nur in Printmedien, sondern auch auf Ausschreibungsplattformen im Internet. Damit sind erhebliche Kosteneinsparungen verbunden und es ist absehbar, dass insbesondere die öffentliche Hand die Vergabe ihrer Aufträge in Zukunft komplett über das Internet abwickeln wird (sog. E-Vergabe). Weitere Informationen zur E-Vergabe finden Sie hier.
 

Lassen Sie sich beraten...

Angesichts der Größenordnung öffentlicher Aufträge bieten sich gute Chancen, lukrative Aufträge zu bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie die Angebote sorgfältig auswählen und erstellen. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne, Telefon 02931 877-0.
 

Weitere Informationen: