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Bauschlichtungsstelle

Mängel in der Bauausführung, zusätzliche Leistungen, die so nicht im Angebot standen, einbehaltener Werklohn – bei Streit am Bau geht es in der Regel um hohe Summen; eine Lösung muss gefunden werden. Doch ein Gerichtsprozess kann sich über Jahre hinziehen. In dieser Zeit erhält der Handwerksbetrieb unter Umständen keine Abschlagszahlungen auf das Bauteil, der Bauherr scheut sich, weitere Änderungen daran vornehmen zu lassen. Zudem ist der Ausgang des Verfahrens unsicher. Bei Unterliegen, selbst bei einem gerichtlichen Vergleich, drohen hohe Kosten.

Eine Alternative bietet ein Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Südwestfalen. Jeder Baubeteiligte kann sie einschalten. Haben alle Parteien schriftlich zugestimmt, kommt die Schlichtung in Gang. Ein im Baurecht erfahrener Jurist erarbeitet mit den Beteiligten einen Vergleich. Dabei wirken falls nötig ein bis zwei bei der Handwerkskammer Südwestfalen vereidigte Sachverständige als Fachbeisitzer mit. Der Schlichtungsspruch ist gültig, wenn beide Parteien ihn akzeptieren. Dann kann er vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Sollte eine der Parteien der angebotenen Lösung nicht zustimmen, steht immer noch der Rechtsweg offen.

Die Bauschlichtung erfolgt zeitnah, das Verfahren dauert drei bis sechs Monate, in komplizierten Fällen etwas länger. Und sie ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren für beide Parteien kostengünstig. Die Parteien benötigen keinen Rechtsanwalt. Wird nichts anderes vereinbart, teilen sich die Parteien die Kosten der Schlichtung.

Den Vorsitz der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Südwestfalen hat ein ausgewiesener Fachmann inne. Der Münsteraner Uwe Liebheit war bis zu seiner Pensionierung 16 Jahre lang am Oberlandesgericht Hamm Stellvertretender Vorsitzender beziehungsweise Vorsitzender Richter eines Bausenats. Zu Beginn seiner juristischen Karriere arbeitete er einige Jahre als Fachanwalt in einer Kanzlei für Baurecht. Liebheit eignete sich in enger Zusammenarbeit mit Sachverständigen technisches Wissen und gute baupraktische Kenntnisse an. Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der FH Münster/Steinfurt und hat mehrere Fachbücher für Bausachverständige verfasst.

Die Bauschlichtungsstelle kann jeder am Bau Beteiligte anrufen, die Mitgliedsbetriebe, aber auch Auftraggeber, Planer, Architekten und Ingenieure.

>>> so funktioniert die Bauschlichtung


Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin Iris Krüger

Sabine Jochheim
Assessorin
Telefon: 02931 877-168
Telefax: 02931 877-2448

Kontakt per E-Mail