Gabelstaplerschein
Der PKW-Führerschein allein reicht nicht: Einen Gabelstapler oder Gabelhubwagen darf man im gewerblichen Bereich nur mit einem anerkannten Fahrausweis fahren. Diese Lizenz kann nach einem zweitägigen Lehrgang mit anschließender Prüfung im Berufsbildungszentrum (bbz) der Handwerkskammer Südwestfalen erworben werden.
Nachdem die Teilnehmer den Aufbau und die Funktion des Staplers kennengelernt haben, geht es um die Praxis: Parcoursfahrten und Stapelübungen werden gemeinsam trainiert, zum Abschluss steht die Prüfungsfahrt an. Aber auch rechtliche Vorschriften, Standsicherheit, Tragkraftdiagramme und Unfallverhütungsvorschriften gehören zu den Lehrgangsinhalten. Diese theoretischen Kenntnisse werden ebenfalls in der Prüfung gefordert.
Der insgesamt 14 Unterrichtsstunden umfassende Lehrgang findet im bbz Arnsberg jeweils freitagsnachmittags und samstags statt.


