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Begabtenförderung berufliche Bildung

Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium gezielt talentierte und motivierte Nachwuchskräfte aus der beruflichen Bildung. Die Voraussetzung: Sie sind nicht älter als 24 Jahre, haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) mit besonders guten Leistungen abgeschlossen und wollen sich beruflich weiterbilden.
Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Durchführung übernehmen die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ (SBB) sowie die Institutionen, bei denen Berufsausbildungsverträge eingetragen werden.

Somit ist die Handwerkskammer Südwestfalen zuständig für alle, die ihre Ausbildung in einem südwestfälischen Handwerksbetrieb abgeschlossen haben. Sie berät Interessenten zu deren Fördervoraussetzungen und persönlicher Weiterbildungsplanung, sendet die Bewerbungsunterlagen zu, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Wer kann gefördert werden?

Um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich bewerben, wer:

  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Land/Bund) unter die ersten Drei gekommen ist
    oder
    seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit gelten als Anrechnungszeiten. Wer sie nachweist, kann auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs in das Programm aufgenommen werden. Es werden höchstens drei Jahre angerechnet.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
    (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen
    (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- oder Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen. In diesen Fällen muss eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen werden.

 

Was sollten Interessenten im Vorfeld bedenken?

Bereits begonnene Weiterbildungen werden in der Regel nicht gefördert. Allerdings ist bei langfristigen Bildungsmaßnahmen eine Ausnahme möglich. Ob die Voraussetzungen gegeben sind, klärt die Kammer im Einzelfall.
Der Förderzeitraum umfasst das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bevor Interessenten einen Antrag stellen, sollten sie sich über ihre angestrebten Bildungsziele im Klaren sein. Wer ins Programm aufgenommen wurde, muss sich innerhalb von sechs Monaten für den ersten Weiterbildungskurs entscheiden. Die Förderung endet mit dem dritten Kalenderjahr. Ein Kurs, der dann noch nicht abgeschlossen ist, wird nur anteilig gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. In drei aufeinander folgenden Kalenderjahren können Stipendiatinnen und Stipendiaten jeweils bis zu 1.700 Euro Zuschuss zu anspruchsvollen Weiterbildungen beantragen; insgesamt also bis zu 5.100 Euro. Der Eigenanteil beträgt pro Lehrgang 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Bezuschusst werden Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel, Fahrt- und Aufenthaltskosten.
 

Wo kann man sich bewerben?

Junge Fachkräfte aus südwestfälischen Handwerksbetrieben, die in das Förderprogramm aufgenommen werden wollen, wenden sich an die Handwerkskammer Südwestfalen. In der Regel gibt es mehr Bewerber als Stipendien. Daher kann nicht jeder gefördert werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und auf Aufnahme in das Programm besteht nicht. Am Auswahlverfahren nehmen alle Bewerbungen teil, die fristgerecht und vollständig eingereicht wurden. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Für neue Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt der Förderzeitraum nach Aufnahme in das Programm, üblicherweise im Januar des Folgejahres.

Worauf müssen Bewerber achten?

Interessenten reichen ihre Bewerbung in Papierform bei der Handwerkskammer ein. Dabei müssen sie eine E-Mail-Anschrift angeben, über die sie dauerhaft erreichbar sind. Die Kammer trifft eine Bewerberauswahl und nennt diese Personen der Stiftung Begabtenförderung (SBB).
Ausgewählte Bewerber werden schriftlich informiert, dass nun der zweite Teil des Verfahrens, die Online-Bewerbung, beginnt. Dabei steht der Kandidat in direktem Kontakt mit der Stiftung. Er bekommt per E-Mail einen persönlichen Zugangscode genannt und wird gebeten, die Bewerbung online zu bestätigen und weitere Angaben zu machen. Wichtig: Im Schreiben wird eine Frist gesetzt. Wer diese nicht einhält, kann nicht in das Begabtenförderungsprogramm aufgenommen werden.

Bewerbungsformulare sendet die Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Südwestfalen, Helga Fries, auf Wunsch gern zu. Interessentinnen und Interessenten sollten frühzeitig mit ihr in Kontakt treten und sich beraten lassen. So können sie gegebenenfalls den Förderzeitraum optimal für sich nutzen.

Weitere Infos bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung


Ansprechpartnerin

Helga Fries

Helga Fries
Telefon: 02931 877-155
Telefax: 02931 877-2440
Kontakt per E-Mail