Beratungsprogramm Wirtschaft
Wer plant, ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sollte sich sorgfältig vorbereiten. Dazu gehört auch eine umfasende Gründungsberatung durch unabhängige Experten. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Gründungswilligen, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen wollen, finanzielle Unterstützung.
Bezuschusst werden alle Beratungen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die sich mit der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten beschäftigen.
Achtung: Unternehmensberatungen in der so genannten Startphase, also nach vollzogener Gründung, werden nicht über das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW gefördert. In diesen Fällen kann das Bundesprogramm "Gründercoaching Deutschland" in Anspruch genommen werden.
Förderumfang und Förderhöhe
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent des Tagewerksatzes, jedoch nicht mehr als 400 Euro je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit, es können auch halbe Tage gefördert werden.
- Bei Neugründungen werden einmalig bis zu vier Tagewerke gefördert; insgesamt also höchstens 1.600 Euro. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
- Bei Betriebsübernahmen werden bis zu sechs Tagewerke bezuschusst, insgesamt also maximal 2.400 Euro.
Sonderregelungen
Bei Beziehern von ALG II sowie Hochschulabsolventen/innen oder Berufsrückkehrern/innen mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 Prozent des Tagessatzes erhöht werden. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 400 Euro pro Tagewerk.
Zirkelberatungen
Gründer/innen, die ALG I oder ALG II beziehen, sowie Hochschulabsolventen/innen und Berufsrückkehrer/innen können so genannte Zirkelberatungen in Anspruch nehmen. Dahinter verbirgt sich eine Kombination aus je 50 Prozent Einzelberatung und 50 Prozent Gruppenberatung für mindestens vier und maximal sechs Personen. Bei der Zirkelberatung wird pro Teilnehmer/in ein Tagewerk gefördert. Der Zuschuss beträgt hier maximal 500 Euro bei einem Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 150 Euro.
Bitte beachten Sie
- Vor der Antragstellung wird mit einer zugelassenen Anlaufstelle und dem freiberuflichen Berater oder der Beraterin ein "Kontaktgespräch" geführt. Anlaufstellen im Handwerk sind die Handwerkskammern.
- Der/die freiberufliche Berater/in muss über einschlägige Erfahrung und Sachkunde verfügen und diese nachweisen können.
- Erst nach der Bewilligung des Zuschusses darf mit der Beratung begonnen werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW. Gelder werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen bezüglich des Beratungsprogramms Wirtschaft und der Aufnahme eines Kontaktgespräches stehen Ihnen die betriebswirtschaftlichen Berater gern zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen zum Programm sowie eine Auflistung der zugelassenen Kontaktstellen finden Sie unter www.lgh.de
Download: Richtlinien (4 Textseiten im pdf-Format, 41 KB)


