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Bildungsscheck - Weiterbildung zum halben Preis

Mit dem Bildungsscheck NRW sollen Berufstätige zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmer und Unternehmen die vorhandenen Angebote nutzen, bietet der Bildungsscheck NRW Weiterbildung zum halben Preis. Das Land übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 € pro Bildungsscheck).


Angesprochen sind Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

  • Pro Zugang erhalten Beschäftigte maximal einen Bildungsscheck pro Kalenderjahr.
  • Unternehmen erhalten für ihre Beschäftigten maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.

 

Kein Bildungsscheck für:

  • Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht und für Tagesseminare
  • Die Frist zur Einreichung nach dem Beratungsgespräch beträgt höchstens drei Monate

 

 

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen aus Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder die Unternehmen selbst sein.
  • oder Berufsrückerer/innen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Der Wegfall des Unterbrechungsgrundes muss mehr als ein Jahr zurück liegen oder die zuständige Arbeitsagentur muss eine Förderung abgelehnt haben.
  • Auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen können den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind.
  • Über 200 Bildungsberatungsstellen bei Kammern, Wirtschaftsorganisationen und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Medienbildung und Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu zählt zum Beispiel auch ein Schweißerlehrgang.
  • Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Die Unternehmen oder einzelne Beschäftigte erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein. Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.

 

Der Bildungsscheck muss unbedingt vor der Anmeldung zu der entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden.

Wir beraten Sie gerne bei weiteren Fragen im Rahmen unserer Lehrgangsberatung unter 02931 877-333.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de