Bildungsscheck - Weiterbildung zum halben Preis
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Arbeitsministerium NRW seit 2006 Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Bedarfsermittlung, Planung und Finanzierung von Weiterbildungsvorhaben.
Seit dem 30. Mai 2011 will das Arbeitsministerium Unternehmen motivieren, auch Potenziale von Mitarbeitern zu erkennen und zu fördern, die schlechtere oder unsichere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Daher stehen nun beim Bildungsscheck Menschen im Fokus, die einer besonderen Unterstützung bedürfen.
Besondere Beschäftigtengruppen:
- Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten
- befristet Beschäftigte
- Zeitarbeitskräfte
- ältere Beschäftigte ab 50 Jahre
Wie sind die Förderkonditionen?
- Pro Bildungsscheck können Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfungskosten mit bis zu 50%, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck gefördert werden.
- Wie oft eine Person mit dem Bildungsscheck gefördert werden kann, hängt davon ab, ob sie zu den vorrangig zu fördernden besonderen Beschäftigtengruppen gehört.
Wer bekommt einen Bildungsscheck?
Für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Inhaber/Teilhaber von Unternehmen in den ersten fünf Jahren der Gründung kann grundsätzlich der Bildungsscheck ausgestellt werden.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können mit dem Bildungsscheck nicht gefördert werden.
Wie bekommt man einen Bildungsscheck?
Grundsätzlich kann der Bildungsscheck über zwei Zugänge ausgestellt werden:
a) Übernimmt der / die Beschäftigte einen eigenen Kostenanteil an der Weiterbildung, handelt es sich um den individuellen Zugang;
b) Übernimmt das Unternehmen den nicht geförderten Anteil der Weiterbildungskosten, spricht man vom betrieblichen Zugang.
zu a) Individueller Zugang
Der Beschäftigte oder Berufsrückkehrende wendet sich an die Beratungsstelle zur Besprechung eines Weiterbildungsvorhabens.
- Personen der besonderen Beschäftigtengruppen können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
Ein zusätzlicher Bildungsscheck über den betrieblichen Zugang ist möglich. - Personen, die nicht zu den besonderen Beschäftigtengruppen gehören oder die Existenzgründer in den ersten fünf Jahren der Gründung sind, können alle zwei Jahre ein Bildungsscheck bekommen (wenn sie im laufenden und vorausgegangenen Kalenderjahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben).
- Berufsrückkehrende können auch jährlich einen Bidungsscheck erhalten.
zu b) Betrieblicher Zugang
Der Geschäftsführer oder eine vertretungsberechtigte Person wendet sich an die Beratungsstelle und bespricht Weiterbildungsvorhaben für einen oder mehrere Mitarbeiter.
Förderbedingungen für Unternehmen ab 11 – 250 Beschäftigte
- Diese Betriebe können pro Jahr max. 20 Bildungsschecks erhalten
- Dabei müssen vorrangig Personen aus den besonderen Beschäftigtengruppen gefördert werden.
So kann ein unter 50-jähriger mit Ausbildung erst dann einen Bildungsscheck erhalten, wenn zuvor z.B. ein älterer Mitarbeiter oder ein befristet Beschäftigter gefördert wurde.
- Personen aus den besonderen Beschäftigtengruppen können jährlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten.
- Alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre gefördert werden (wenn sie im laufenden und vorausgegangenen Kalenderjahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben).
Förderbedingungen für Unternehmen bis 10 Beschäftigte
- Diese Betriebe können pro Jahr max. 10 Bildungsschecks erhalten.
- Auch hier ist eine Förderung von z.B. An- und Ungelernten gewünscht.
Allerdings müssen die besonderen Beschäftigtengruppen nicht vorrangig gefördert werden. - Es können z.B. zunächst fünf Bildungsschecks für Facharbeiter ausgestellt werden, bevor fünf Bildungsschecks für An- und Ungelernte ausgegeben werden.
Welche Weiterbildungsinhalte können gefördert werden?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Das können z.B. branchenspezifische Schulungen, Sprach- und EDV-Kurse oder auch Kommunikations- und Führungsseminare sein.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, rechtlich vorgegebene Weiterbildungen oder Kurse, die der reinen Erholung und Freizeitgestaltung dienen. Nicht gefördert werden ferner Weiterbildungen in Form von Einzel-unterricht, Messen, Fachkongressen, Coaching sowie Weiterbildungen im Umfang von weniger als sechs Zeitstunden.
Wo bekommt man einen Bildungsscheck?
Auch das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Südwestfalen gehört zu den Beratungsstellen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
bbz Arnsberg
Altes Feld 20
59821 Arnsberg
Telefon: 02931/ 877-333
E-Mail: info@hwk-suedwestfalen.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de
Der Bildungsscheck muss unbedingt vor der Anmeldung zu der entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden.



