Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Zwischenprüfungen dienen sowohl den Auszubildenden als auch dem Ausbilder dazu, einen Überblick über den erreichten Kenntnisstand zu geben. Nur wer an einer Zwischenprüfung teilgenommen hat, kann zum Ende der Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung ablegen. In einigen Berufen gibt es bereits "gestreckte Gesellenprüfungen". Hier fließen die Leistungen aus der Zwischenprüfung als Teil 1 der Gesamtprüfung in das Endergebnis ein. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Lehrlingsrolle.
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW)
Wer zum Zeitpunkt der Gesellen- oder Abschlussprüfung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet und mindestens gute Leistungen vorgewiesen hat, sollte dabei sein, wenn die besten Junghandwerker des Jahres ermittelt werden. Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks findet auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene statt. >>> mehr
Wer beim Leistungswettbewerb gewinnt, hat die Möglichkeit, seine Weiterbildung über Fördermittel aus dem Programm "Begabtenförderung" zu finanzieren. >>> mehr
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