Gründercoaching Deutschland
Unter „Coaching“ versteht man ein Instrument zur nachhaltigen Stärkung der eigenen Marktposition. Unabhängige Fachleute beraten und begleiten junge Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen rund um die Selbständigkeit. Das wird von der Bundesregierung und der KfW Mittelstandsbank nun finanziell unterstützt – Stichwort „Gründercoaching Deutschland“.
Gefördert werden...
..bereits gegründete Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehens. Coachingmaßnahmen im so genannten „Vorgründungsbereich“, das heißt vor der Gewerbeanmeldung, werden nicht bezuschusst. Personen, die eine Existenzgrüdung planen und dafür Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können in Nordrhein-Westfalen Zuschüsse aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft beantragen. Zudem werden bis zum 30. Juni 2008 Unternehmensberatungen auch vom Bund gefördert.
Förderumfang und -höhe
Insgesamt darf das vereinbarte Netto-Beraterhonorar 6.000 Euro nicht überschreiten; für ein Tagewerk (= 8 Stunden) beträgt das maximal förderfähige Honorar 800 Euro. Bezuschusst werden in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent, das heißt, der/die Unternehmer/in erhält höchstens 3.000 Euro Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Coaching-Zeitraum beträgt maximal 12 Monate ab Erteilung der Zusage durch die KfW Mittelstandsbank.
Das Verfahren
- Zunächst muss Kontakt zu einem von der KfW zugelassenen so genannten „Regionalpartner“ aufgenommen werden. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner gibt es unter www.gruender-coaching-deutschland.de. Das Vorhaben kann auch im Rahmen eines Gründersprechtages der KfW vorgestellt werden.
- Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars.
- Auf Basis dieser Empfehlung entscheidet die KfW anschließend über die Gewährung des Zuschusses.
Erst wenn der/die Unternehmer/in die Zusage der KfW in den Händen hält, darf mit dem Coaching begonnen werden. Der/Die Unternehmer/in kann sich aus der KfW-Beraterbörse einen Gründercoach auswählen. Wichtig ist, dass der Berater von der KfW für das Gründercoaching freigeschaltet wurde.
Informationen zum Coachingvertrag zwischen Berater/in und Unternehmer/in hat die KfW in einem Merkblatt (pdf) zusammengefasst.
Bitte beachten Sie:
Die Zuschüsse aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ fallen unter die so genannte „De-minimis“-Regelung. Unsere Betriebsberater erteilen gerne Auskunft.
Nähere Einzelheiten zum Coaching-Programm der KfW erhalten Sie auf www.gruender-coaching-deutschland.de.


