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Aufgaben der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Südwestfalen mit Sitz in Arnsberg ist eine von 53 Handwerkskammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 25. April 1900 als Handwerkskammer Arnsberg gegründet. Ein 1897 verabschiedetes Gesetz forderte, dass zur Vertretung des Handwerks Handwerkskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften zu bilden seien. Dieses Gesetz trat zum 1. April 1900 in Kraft. Die konstituierende Sitzung fand gut drei Wochen später statt.

107 Jahre lang blieb der Name "Handwerkskammer Arnsberg" bestehen. Im Jahr 2007 beschloss die Vollversammlung die Umbenennung in "Handwerkskammer Südwestfalen", um so den Bezug zur gesamten Region hervorzuheben.
 

Hoheitliche Aufgaben

Zu den vom Staat übertragenen, hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer zählen:

  • Interessenvertretung des Handwerks
  • Gewerbeförderung
  • Förderung der Ausbildung von Gesellen und Meistern
  • Bildung von Gesellen- und Meisterprüfungsausschüssen
  • Führung der Handwerksrolle (HwO Anlage A)
  • Führung des Verzeichnisses der zulassungsfreien Handwerke (HwO Anlage B1)
  • Führung des Verzeichnisses der handwerksähnlichen Gewerbe (HwO Anlage B2)
  • Führung der Lehrlingsrolle
  • Mithilfe bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Überwachung der Einhaltung der Handwerksordnung
  • Überwachung der Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes
  • Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen im Kammerbezirk

 

Freiwillige Leistungen

Darüber hinaus unterstützt die Handwerkskammer Südwestfalen ihre Mitgliedsbetriebe durch eine Vielzahl von freiwilligen Leistungen. Sie bietet Beratung in betriebswirtschaftlichen, technischen, technologischen und rechtlichen Fragen an. In Fragen der Aus- und Weiterbildung betreut sie auch - zum Teil durch das Land NRW geförderte - Projekte wie Qualitätsmanagement oder Jugend in Arbeit.

Alle diese Beratungen sind für Mitgliedsbetriebe kostenlos, genauso wie eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen. Gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sorgt zudem dafür, dass das Handwerk in Südwestfalen im Gespräch bleibt.


 

Satzung der Handwerkskammer

In der Satzung sind die Aufgaben der Handwerkskammer, ihre Organe, die Wahlen zur Vollversammlung und deren Aufgaben, die Bildung von Ausschüssen, die Geschäftsführung, Angaben zum Haushalt sowie zu notwendigen Bekanntmachungen niedergelegt. Die aktuelle Fassung der Satzung können Sie hier im pdf-Format herunterladen.