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Handwerksorganisation

Die Organisation des Handwerks hat eine lange Tradition, die mit den Zünften ihren Anfang nahm. Heute steht die die Organisation auf zwei Säulen: Handwerkskammern und Innungen.

Die 53 Handwerkskammern in Deutschland sind die gesetzliche Vertretung aller deutschen Handwerker. Für die selbstständigen Handwerker besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen Handwerkskammer. (Bezirksebene)

In der Handwerksordnung sind die hoheitlichen Aufgaben einer Handwerkskammer – wie das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung oder das Sachverständigenwesen – festgelegt. Darüber hinaus vertritt die Handwerkskammer die Interessen ihrer Mitglieder und die Darstellung des Handwerks gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit. Dazu kommen unterschiedliche Dienstleistungen, die für die Mitgliedsbetriebe zumeist kostenlos angeboten werden.

Die Innungen bilden den Zusammenschluss der einzelnen Handwerksberufe. Durch die Innungen werden vor allem berufssezifische Belange vertreten und gemeinsame gewerbliche Interessen der Innungsmitglieder gefördert. Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen mit. Die Mitgliedschaft bei einer Innung ist freiwillig. (Kreisebene)

Alle Innungen einer Stadt, eines Landkreises oder einer bestimmten Region bilden zusammen eine Kreishandwerkerschaft.