Handwerksrolle
Die Handwerkskammer Südwestfalen führt die Handwerksrolle sowie das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe. Diese Aufgabe ist eine der hoheitlichen Aufgaben, die uns der Staat übertragen hat. Vor der Eintragung wird geprüft, ob die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei den zulassungspflichtigen Berufen nach der Anlage A (HwO) geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Meisterprüfung als Qualifikation aus. Aber es können auch Ausnahmebewilligungen erteilt werden, zum einen unter verschiedenen Voraussetzungen nach § 8 HwO oder für Angehörige aus EU-/EWR-Ländern nach § 9 HwO. Ferner gibt es noch Ausübungsberechtigungen nach § 7a HwO für die Ausübung eines zweiten zulassungspflichtigen Handwerks oder nach § 7b HwO für Altgesellen. Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker oder Industriemeister können im entsprechenden Handwerk auch ohne Meisterprüfung oder Ausnahmegenehmigung eingetragen werden.
So kann in ganz besonderen Fällen von der Meisterprüfung abgesehen werden. Nachdem diese Antragsverfahren lange Zeit von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet und entschieden wurden, ist seit dem 1. Juli 2006 die HWK Südwestfalen für diese Entscheidungen zuständig.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a oder Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Angehörige der EU und der Schweiz nach § 9 HwO
- Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO
- Meldung über vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 HwO in Verbindung mit § 8 EU/EWR HwV
- Betriebsleiter-Erklärung für Personengesellschaften
- Betriebsleiter-Erklärung für Angestellte
Ansprechpartnerinnen

Handwerksrolle Hochsauerlandkreis, Kammerbeitrag,
Gebühren der Handwerksrolle, Adressenübermittlungen
Sandra Förster
Telefon: 02931 877-137
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail

Handwerksrolle Märkischer Kreis (Städte/Gemeinden A – L),
Kammerbeitrag, Gebühren der Handwerksrolle
Claudia Kriegleder
Telefon: 02931 877-121
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail

Handwerksrolle Märkischer Kreis (Städte/Gemeinden M – Z)
Kammerbeitrag, Gebühren der Handwerksrolle
Theresia Breite
Telefon: 02931 877-145
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail

Handwerksrolle Kreis Olpe, Kammerbeitrag
Gebühren der Handwerksrolle
Annegret Niemand
Telefon: 02931 877-154
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail

Handwerksrolle Kreis Siegen-Wittgenstein,
Kammerbeitrag, Gebühren der Handwerksrolle
Annegret Hirnstein
Telefon: 02931 877-132
Telefax: 02931 877-160
Kontakt per E-Mail


