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Jugend in Arbeit plus: Neue Förderrichtlinien

Patrick Schäfer
Patrick Schäfer, einst arbeitsloser Maurergeselle, hat über das Programm "Jugend in Arbeit plus" bei der Bauunternehmung Schulte + Lingemann in Lennestadt-Grevenbrück einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Foto: Schmale

Arnsberg, 17.3.2008. Das Ziel ist der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Mit seiner Erfolgsquote kann sich das Förderprogramm "Jugend in Arbeit plus" (JA) sehen lassen: Nach Ablauf der Förderphase haben 80 Prozent aller Vermittelten eine Festanstellung erhalten. JA wurde ursprünglich im Jahr 1997 als Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit festen Lohnkostenzuschüssen ins Leben gerufen, allerdings unter einem anderen Namen. Nach mehreren Modifizierungen wird es seit dem 1. Januar 2008 als EU-kofinanzierte Initiative des Bundes durchgeführt. Zwei Koordinatorinnen kümmern sich bei der Handwerkskammer Südwestfalen um die Vermittlung junger Arbeitsloser in Handwerksbetriebe.

Für die Aufnahme in das Förderprogramm ist es unerheblich, ob die jungen Arbeitslosen bis 25 Jahre eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder nicht. Für potenzielle Arbeitgeber spielt das natürlich schon eine Rolle. Nach dem Kennenlernen des jungen Arbeitslosen, seinen Fähigkeiten, Neigungen und Wünschen suchen die beiden Koordinatorinnen, Karin Görtz-Brose und Sybille Hänel, gezielt nach passenden Stellen. Dabei nutzen sie nicht nur die Infrastruktur innerhalb der Handwerksorganisation, sondern auch Stellenangebote in Tageszeitungen.

Betriebe, die einen jungen Arbeitnehmer aus dem JA-Programm einstellen, können mit Lohnkostenzuschüssen rechnen. Der Zuschuss kann ein "Qualifizierungszuschuss nach §421o", ein "Eingliederungszuschuss nach § 421p" oder ein "Eingliederungszuschuss nach § 217" sein. Grundlage ist jeweils das dritte Sozialgesetzbuch. Je nach Schwere der Vermittlungshemmnisse kann der Lohnkostenzuschuss unterschiedlich hoch ausfallen, gleiches gilt für die Dauer der Förderung. So können die Zuschüsse 25 bis 50 Prozent und bis zu 600 Euro betragen und über mehrere Monate gezahlt werden. Hierüber entscheiden aber die Arbeitsagenturen, die ARGEn und die Optionskommunen. Letztere sind Kommunen, die keine Arbeitsgemeinschaften nach SGB II, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen, eingerichtet haben.

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