Jugend in Arbeit - Übergangsförderungen
Für bis zum 31.12.2007 zugewiesene Jugendliche, deren Arbeitsvertrag am 1.1.2008 beginnt, gelten die bisherigen Förderkonditionen. Das heißt, Arbeitgeber, die ab dem 1.1.2008 einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, erhalten ein Jahr lang eine Beschäftigungsbeihilfe zu den pauschalierten Arbeitgeberbruttolohnkosten in Höhe von 50 Prozent. Darüber hinaus werden zum Beispiel auch Sprach- oder PC-Kurse und andere Qualifizierungsmaßnahmen gefördert.
Für Beschäftigungsverhältnisse, die vom 2.1. bis einschließlich 1.4.2008 abgeschlossen wurden, wird in dieser Übergangsphase das zuschussfähige Arbeitsentgelt der Höhe nach auf maximal 1.000 EUR beschränkt. Der Höchstbetrag des zu berücksichtigenden Entgeltes kann demnach bei einem niedrigeren Lohn auch unter 1.000 EUR liegen. Für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung werden pauschal 20 Prozent dieses Arbeitnehmerbruttolohns von max. 1.000 EUR bezuschusst. Die zusätzliche Förderung externer Qualifizierung ist wie bisher im Umfang von bis zu 1.214,40 EUR möglich.
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