Lehrlingsrolle
Alle Ausbildungsverträge mit Handwerksbetrieben werden in die bei der Handwerkskammer Südwestfalen geführte Lehrlingsrolle eingetragen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Bestimmungen zu beachten. Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan spielen hier ebenso eine Rolle wie die Eignung des Betriebes zur Ausbildung. Individuelle Voraussetzungen wie der Besuch einer Berufsfachschule, Fachhochschulreife oder Abitur können zu einer Verkürzung der regulären Ausbildungszeit führen.
Eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsfachschule in der Fachrichtung des Lehrberufs muss beispielsweise als erstes Lehrjahr angerechnet werden. Ein höherer Schulabschluss kann, aber muss nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Über alle diese Voraussetzungen informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lehrlingsrolle.
Wer bequem einen Ausbildungsvertrag abschließen möchte, kann eine digitale Vorlage benutzen. Ausfüllen am PC, ausdrucken und absenden: >>> Digitaler Berufsausbildungsvertrag
Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Installation haben, benutzen Sie bitte das PDF-Formular für den Ausbildungsvertrag.
Eine Ausfüllhilfe im PDF-Format finden Sie hier.
Die Anlage F können Sie hier herunterladen.
Die Erklärung zur betrieblichen Eignung finden Sie hier.
Für Betriebsinhaber, die einen Ausbilder bestellen möchten, geht es hier zum Formular Bestellung zum Ausbilder (pdf).
Ansprechpartnerinnen
Helga Büttner
Telefon: 02931 877-152
Telefax: 02931 877-160
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