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  • Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können verschiedene Weiterbildungslehrgänge vom Staat gefördert werden.
  • Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
  • Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
  • Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten die Teilnehmer eine zinsgünstige Förderung bis zu einer Höhe von 10.226 €. Die Förderung besteht zu 30,5 Prozent aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Restbetrag wird als Kredit gewährt.
  • Das Meister-BAföG wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
  • Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei. Anschließend ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 128 € zurück zu zahlen.
  • Bei Bestehen  der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent, bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens werden bereits ab der Einstellung und der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder eines Auszubildenden 33 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallene Restdarlehen gewährt.
  • Für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen werden auf Antrag auch Unterhaltsbeiträge gewährt, sofern bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Unterhaltsbeiträge müssen nur teilweise zurückgezahlt werden. Die Zuschussquote beträgt zurzeit 50 Prozent.


Ansprechpartnerinnen

Annelie Balkenohl
Rebecca Hochstein
Joanna Ziebura
Marion Ziegler

Telefon: 02931 877-333
Telefax: 02931 877-307
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