Meistergründungsprämie des Landes NRW
Einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro erhalten Handwerksmeisterinnen und -meister vom Land Nordrhein-Westfalen, wenn sie sich selbständig machen und damit Arbeitsplätze schaffen oder erhalten. Dieses Förderprogramm läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011.
Gefördert wird:
- Die erstmalige Gründung als Vollexistenz
- Nur Handwerksmeisterinnen und -meister
- Art der Gründung: Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung (min. 50 % Gesellschaftsanteil) oder Gesellschaftsgründungen (mit min. 50 % Gesellschaftsanteil)
- Finanzierungsbedarf:
- Mindestens 25.000 Euro (Frauen 20.000 Euro) für Investitionen und Betriebsmittel
Schaffung von Arbeitsplätzen:
Es muss ein Nachweis über mindestens 24 Vollzeitmonate in 3 Jahren nach Auszahlung der Gründungsprämie erbracht werden. Bei Übernahmen müssen die bestehenden Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr besetzt bleiben. Anerkannt werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit und Teilzeit. Ein Ausbildungsverhältnis wird einem Vollzeitarbeitsplatz für 12 Monate gleichgestellt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht anerkannt. ACHTUNG: Der erste Arbeitsplatz muss im ersten Jahr geschaffen und besetzt werden.
Das Antragsverfahren
Der Förderantrag ist vor der Gründung bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Sie prüft die Antragsunterlagen und beurteilt das Gründungskonzept im Hinblick auf seine Schlüssigkeit und Tragfähigkeit. Anschließend leitet sie die Antragsunterlagen mit ihrem fachlichen Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) weiter. Die LGH entscheidet über den Antrag und zahlt die Prämie aus. Bei Bedarf klärt die Handwerkskammer auch vorab den Finanzierungsbedarf mit der Hausbank und holt die Finanzierungsbestätigung der Hausbank ein.
Einzureichende Unterlagen:
- Formantrag
- Schriftliches Gründungskonzept, in dem die Schaffung von Arbeitsplätzen nachvollziehbar dargestellt wird
- Nachweis der Meisterprüfung
- ggf. Nachweis der Gesamtfinanzierung
- ggf. Vertragsentwürfe bei Übernahmen, Beteiligungen, Gesellschaftsgründungen
- Stellungnahme
Bewilligung, Auszahlung und Nachweise
Die Bewilligung der Meistergründungsprämie erfolgt über die LGH. Sie zahlt die Meistergründungsprämie nach Vorlage eines Nachweises über die vollzogene Gründung und - falls erforderlich - nach Vorlage der Finanzierungszusage durch die Hausbank aus. Bei Übernahmen, Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen müssen außerdem die Verträge vorgelegt werden.
Die Schaffung und Besetzung des ersten Arbeitsplatzes ist nach Ablauf des ersten Jahres (nach Auszahlung der Prämie) gegenüber der LGH nachzuweisen. Die Schaffung und Besetzung der Arbeitsplätze für insgesamt mindestens 24 Vollzeit-Monate ist gegenüber der LGH spätestens nach 3 Jahren (nach Auszahlung der Prämie) nachzuweisen. Als Nachweise werden Lohn-/Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsmeldungen und Erklärungen von Steuerberatern anerkannt. Bei Ausbildungsverhältnissen ist auch die Kopie des Ausbildungsvertrages beizufügen. Werden die 24 Vollzeit-Monate nicht nachgewiesen oder wird der erste Arbeitsplatz nicht im ersten Jahr geschaffen, ist der Zuschuss verzinst zurückzuzahlen.
Wer hilft weiter?
Der Weg in die Selbständigkeit ist für viele Jung-MeisterInnen mühsam und von Unsicherheiten begleitet. Die Berater der Handwerkskammer stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Existenzgründung gerne zur Seite.
Nützliche Links im Internet:
Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Ansprechpartnerin

Wirtschaftsförderung
Sekretariat
Gaby Schilling
Telefon: 02931 877-126
Telefax: 02931 877-307
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