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Kritische Asbestzementdächer

Arnsberg, 17.4.2008. Wer asbesthaltige Dächer mit anderen Materialien überdeckt oder Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf diesen Dächern montiert, unbeschichtete Asbestzementdächer reinigt oder beschichtet, macht sich strafbar. Darauf weisen die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Arnsberg hin. Dies gilt sowohl für Fachfirmen als auch für Privatleute.

Asbest galt auf Grund seiner vielfältigen Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, Wärmeleitfähigkeit, Beständigkeit gegen Hitze, Korrosion, Laugen und Säuren als „Material der 1000 Möglichkeiten“ und wurde wissenschaftlich eingesetzt. „Erst später wurden die Gesundheitsgefahren erkannt: Asbestfasern können zu einer Vernarbung des Lungengewebes führen (Asbes­tose) oder Krebserkrankungen in Lunge und Rippenfell auslösen“, warnt Arbeitsschützer Günter Schosland von der Bezirksregierung Arnsberg.

Gegenwärtig sterben in Deutschland jährlich mehr als tausend Beschäftigte an den Folgen der viele Jahre zurückliegenden Asbestverwendung am Arbeitsplatz. „Die Krankheitsfälle werden in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen“, prognostiziert Schosland. In Deutschland besteht seit 1989 das Verbot, Asbestzementprodukte in Verkehr zu bringen. Im Jahr 1995 trat dann ein völliges Herstellungs- und Verwendungsverbot in Kraft.

Angaben zu Asbest finden sich in Bauunterlagen

Jeder, der auf seinem Dach eine Photovoltaik- oder Thermosolaranlage installieren will, sollte daher zunächst prüfen, ob die Dacheindeckung asbesthaltig ist. „Diese Angaben finden sich in den Bauunterlagen. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte das Material auf Asbest hin untersucht werden“, so der Arbeitsschützer. Im Allgemeinen sei davon auszugehen, dass Dächer aus Kunstschiefer oder Well­platten, die älter als 20 Jahre sind, asbesthaltige Stoffe enthalten. Vor der Installation von Photovoltaik- oder Thermosolaranlagen sollte daher die asbesthaltige Eindeckung beseitigt werden.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Verbot des Aufbringens der Photovoltaik-Anlagen oder Thermosolaranlagen auf Asbestzementdächern zu beantragen. Dazu muss allerdings eine „unverhältnismäßige Härte“ nachgewiesen werden.

Sanierungsarbeiten besser sofort erledigen

„Auf den ersten Blick scheint es für einen Hausbesitzer wirtschaftlich unverhältnismäßig zu sein, vor dem Aufbringen einer Photovoltaik- oder Thermosolaranlage die Dacheindeckung zu erneuern. Da die Lebenszeit einer solchen Anlage aber 20 bis 30 Jahre beträgt, und die vorhandenen Asbestdächer in der Regel mehr als 20 Jahre alt sind, werden im Laufe des Betriebes Sanierungsarbeiten an den Dächern nötig sein“, sagt Schosland. Auf Grund von Arbeits- und Umweltschutzvorschriften seien solche Arbeiten sehr kostenintensiv und heben somit den kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteil auf.

Im Klartext: Muss die asbesthaltige Dacheindeckung nachträglich ersetzt werden, können auf den Bauherrn höhere Kosten zukommen, als wenn ein neues Dach zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage errichtet worden wäre.

Für Fragen rund um den Umgang mit Asbest stehen als Ansprechpartner zur Verfügung: Günter Schosland in Arnsberg (Telefon: 02931/ 555231), Ralf Kewitz in Dortmund (Telefon: 0231/ 5415471) und Peter Schnütchen in Siegen (Telefon: 0271/ 3387727).

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