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Begabtenförderung: 5.100 Euro für die Weiterbildung

Lernsituation

31.10.2008. Sie sind jung, motiviert, begabt, möchten sich 2009 weiterbilden, haben vielleicht die Meisterprüfung zum Ziel oder eine andere berufliche Qualifikationen? Dann sollten Sie sich um ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben. Besonders begabte junge Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die noch keine 25 Jahre alt sind, haben die Chance, einen Zuschuss zu ihren Weiterbildungskosten zu bekommen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildung mit bis zu 5.100 Euro, verteilt auf drei Jahre.

Natürlich müssen die Bewerber ihre Begabung, Motivation und Leistung nachweisen. Die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung muss mit der Durchschnittsnote 1,5 oder besser bestanden worden sein. Oder die Teilnahme an einem beruflichen Landes- oder Bundes-Leistungswettbewerb war so erfolgreich, dass einer der ersten drei Plätze belegt wurde. Allerdings garantiert die Vorlage aller Voraussetzungen nicht automatisch die Aufnahme in das Förderprogramm; denn es liegen in der Regel mehr Bewerbungen vor als Stipendien zu vergeben sind. Das bedeutet, dass eine Auswahl erfolgen muss, wofür auch besondere Auswahlkriterien festgelegt werden.

Die ausgewählten Stipendiaten können 1.700 Euro pro Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen beantragen – bei einem Eigenanteil von höchstens 180 Euro pro Jahr. Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Dazu zählen aber auch andere fachbezogene berufliche Weiterbildungen und fachübergreifende Qualifizierungen wie etwa Intensivsprachkurse, EDV-Trainings oder Weiterbildungen im kommunikativen Bereich. Darüber hinaus sind auch anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig, durch die soziale Kompetenzen wie die Fähigkeit zur Teamarbeit oder zum selbstständigen und kritischen Denken ausgebaut werden.

Seit dem 1. Januar 2008 sind auch berufsbegleitende Studiengänge förderfähig, wenn sie neben einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden durchgeführt werden und wenn sie auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiaten aufbauen. Wer in Vollzeit studiert oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann nach wie vor nicht gefördert werden.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind schriftlich zu stellen; und zwar dort, wo der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Die Handwerkskammer Südwestfalen, Brückenplatz 1, 59821 Arnsberg, nimmt Aufnahmeanträge für die Förderphase 2009 – 2011 bis spätestens 15. Dezember 2008 entgegen.

Antragsvordrucke und weitere Informationen bekommen Sie bei der HwK-Mitarbeiterin Helga Fries, Telefon: 02931 877-155, Kontakt per E-Mail.

Weitere Infos auch hier:  www.begabtenfoerderung.de, der Internetseite der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB).

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