Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Zwischenprüfungen dienen sowohl den Auszubildenden als auch dem Ausbilder dazu, einen Überblick über den erreichten Kenntnisstand zu geben. Nur wer an einer Zwischenprüfung teilgenommen hat, kann zum Ende der Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung ablegen.
Meisterprüfungen
Wer eine Meisterprüfung ablegen will, muss eine abgeschlossene Ausbildung im angestrebten Meisterberuf vorweisen können. Eine Gesellenzeit nach Abschluss der Ausbildung ist nicht mehr notwendig, mit der Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann also direkt nach Abschluss der Ausbildung begonnen werden.
Fortbildungsprüfungen
Bei der Handwerkskammer Südwestfalen gibt es 13 Ausschüsse, die Fortbildungsprüfungen abnehmen. Für alle Fortbildungsprüfungen - außer Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk - bietet das Berufsbildungszentrum Arnsberg (bbz) entsprechende Vorbereitungskurse an.


