Beratung für Schwerbehinderte und Betriebe
Das Miteinander hat im Handwerk einen hohen Stellenwert. Gerade dadurch ergibt sich eine günstige Ausgangslage für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Häufig fehlt den Betrieben allerdings die notwendige Information über Möglichkeiten, Einsatzbereiche und Rahmenbedingungen.
Mit Hilfe der Finanzierungsmöglichkeiten durch das LWL-Integrationsamt und die örtlichen Fürsorgestellen können sowohl neue Arbeitsplätze eingerichtet als auch vorhandene behindertengerecht ausgestattet werden. Außergewöhnliche Belastungen für das Handwerksunternehmen, oft Hauptargument gegen eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, werden verringert.
Der Fachberater für Handwerksbetriebe und schwerbehinderte Menschen in Handwerksbetrieben bei der Handwerkskammer Südwestfalen kümmert sich nicht nur um finanzielle Fördermöglichkeiten, sondern auch um die technisch-organisatorische Gestaltung. Dabei arbeitet er eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sowie den örtlichen Fürsorgestellen, den Arbeitsämtern, den Innungen, den Kreishandwerkerschaften und bei Bedarf auch mit den Industrie- und Handelskammern zusammen.
Die Leistungen, die Arbeitgeber erwarten dürfen:
- Lohnkostenzuschüsse aus dem vom LWL mit finanzierten Sonderprogrammen
- Investitionshilfen für die Einrichtung oder Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Zuschuss für Sonderaufwendungen, zum Beispiel wenn eine besondere Begleitung des schwerbehinderten Menschen durch Betriebsangehörige erforderlich ist
- Risikominderung durch die Förderung von Probearbeitsverhältnissen (bis zu drei Monaten), falls erforderlich können auch Arbeitstrainer helfen.
Ansprechpartner
Günter Kordell
Telefon: 02931 877-140
Telefax: 02931 877-2414 (PC)
Kontakt per E-Mail



