Weiterbildungsprämie
Weiterbildung ist gefragt, um beruflich vorwärts zu kommen. Besondere Akzente setzt hier die Bildungsprämie. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Das geschieht mit Hilfe von drei Komponenten:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Prämiengutscheine werden in einer der rund 300 bundesweiten Beratungsstellen ausgestellt. In Südwestfalen ist dies die Handwerkskammer Südwestfalen. Weitere Informationen, auch zu weiteren Beratungsstellen, gibt es hier: http://www.bildungspraemie.info
Bitte beachten Sie: Der Prämiengutschein muss unbedingt vor der Anmeldung zu einer entsprechenden Maßnahme ausgestellt werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Die Lehrgangsberatung im bbz informiert Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten:
Telefon: 02931 877-333 Kontakt per E-Mail


