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CoronaCorona-Soforthilfe: Möglichkeit der Ratenzahlung

Um die Folgen der Corona-Krise für Selbstständige abzufedern, konnten mit Beginn der Pandemie 2020 beim Land Corona-Soforthilfen (NRW-Soforthilfe 2020) beantragt werden. Zu viel gezahlte Beträge mussten bis zum 30. November 2023 zurückgezahlt werden.

In Abstimmung mit dem Bund ermöglicht das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ab sofort auch Ratenzahlungen für Betroffene mit Zahlungsschwierigkeiten.

Wichtige Informationen und FAQs sind auf den Seiten des NRW-Wirtschaftsministeriums verfügbar  Rückmeldeverfahren.